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Weiterbildungen

Die Paritätische Berufskommission (PK) fördert die berufliche Weiterbildung.

Anspruchsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die

  • dem GAV für die suissetec-Branchen unterstellt sind
  • Vollzugskostenbeiträge leisten
  • bei der paritätischen Kommission gemeldet sind

Bestimmungen

Geltendmachung