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Vollzugskosten

Der Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeitrag wird erhoben, um

  • die Kosten des Vollzugs des GAV
  • die Aufwendungen der gemeinsamen Durchführung des GAV
  • Massnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Aktivitäten in der Aus- und Weiterbildung
  • die Administration der Geschäftsstelle abzudecken.

Inkasso

Das Inkasso der Paritätischen Kommission der Elektrobranche im Kanton Zürich (PK EL ZH) ist zuständig für die Einforderung der Vollzugskosten. Die PK erhält die entsprechenden organisatorischen und administrativen Weisungen von der Paritätischen Landeskommission (PLK).

Bitte beachten Sie:

Arbeitgeber und Arbeitnehmer erwerben mit der Bezahlung dieser Beiträge keine Mitgliedschaft bei einem Arbeitgeberverband bzw. einer Gewerkschaft.

Allgemeinverbindlichkeitserklärung

EIT Mitgliedsfirmen

Deklaration

Beitragspflichtige Arbeitnehmer:

Die Inkassostelle der Paritätischen Kommission der Elektrobranche im Kanton Zürich (PK EL ZH) stellt jährlich die Vollzugskosten und Weiterbildungsbeiträge in Rechnung.

Personalmutationen, Adressänderungen, usw. melden Sie bitte fortlaufend der Geschäftsstelle. Gerne nehmen wir Ihre Meldungen per Mail entgegen.

Als Hilfe stellen wir Ihnen die entsprechenden Erklärungsformulare zur Verfügung:

Quittungsbelege

Aus technischen Vollzugsgründen wird der Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeitrag allen Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen. Die organisierten Arbeitnehmer erhalten diesen Beitrag nach Vorweisen eines entsprechenden Belegs von ihrer Gewerkschaft zurückerstattet.

Arbeitnehmende, die bei einer Gewerkschaft Mitglied sind, können die abgezogenen Vollzugskostenbeiträge bei ihrer Gewerkschaft zurückfordern.