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Weiterbildungen

Die Paritätische Berufskommission (PK) fördert die berufliche Weiterbildung und bezahlt jährlich Beiträge an die ausgewählten Kursveranstalter zur direkten Verbilligung von Weiterbildungskursen/Lehrgängen.

Anspruchsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die

  • dem GAV der Elektrobranche unterstellt sind
  • Vollzugskostenbeiträge leisten
  • bei der paritätischen Kommission gemeldet sind

Höhe der Beiträge

  • Detailliertere Bestimmungen zur Gewährung von Weiterbildungsbeiträgen aus der paritätischen Kasse, finden Sie im Reglement für die Geltendmachung einer Rückerstattung.
  • Ab dem 1. Juli 2022 gilt für die «Geltendmachung einer Rückerstattung» ein neues Reglement. Ab sofort besitzen Bildungsinstitute, welche fachbezogene Weiterbildungskurse (berufsorientierte Weiterbildung) sowie Berufsprüfungen (BP) und Höhere Fachprüfungen (HFP) anbieten resp. abnehmen die Möglichkeit, sich um eine Aufnahme auf die Liste der Bildungszentren zu bewerben.

  • An folgenden Bildungszentren werden Kurse aktuell subventioniert.