Weiterbildungen
Die Paritätische Berufskommission (PK) fördert die berufliche Weiterbildung und bezahlt jährlich Beiträge an die ausgewählten Kursveranstalter zur direkten Verbilligung von Weiterbildungskursen/Lehrgängen.
Die Paritätische Berufskommission (PK) fördert die berufliche Weiterbildung und bezahlt jährlich Beiträge an die ausgewählten Kursveranstalter zur direkten Verbilligung von Weiterbildungskursen/Lehrgängen.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die
Ab dem 1. Juli 2022 gilt für die «Geltendmachung einer Rückerstattung» ein neues Reglement. Ab sofort besitzen Bildungsinstitute, welche fachbezogene Weiterbildungskurse (berufsorientierte Weiterbildung) sowie Berufsprüfungen (BP) und Höhere Fachprüfungen (HFP) anbieten resp. abnehmen die Möglichkeit, sich um eine Aufnahme auf die Liste der Bildungszentren zu bewerben.
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