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Vollzugskosten

Der Vollzugskosten-, Weiterbildungs-, Regional- und der Grundbeitrag werden erhoben, um

  • die Kosten des Vollzugs des GAV
  • die Aufwendungen der gemeinsamen Durchführung des GAV
  • Massnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Aktivitäten in der Aus- und Weiterbildung
  • die Administration der Geschäftsstelle abzudecken.

Inkasso

Das Inkasso der Paritätischen Kommission der Gebäudetechnikbranche im Kanton Zürich (KPK GT ZH) ist zuständig für die Einforderung der Vollzugskosten und des Grundbeitrags in der Gebäudetechnikbranche. Die PK erhält die entsprechenden organisatorischen und administrativen Weisungen von der Paritätischen Landeskommission (PLK).

Bitte beachten Sie:

Arbeitgeber und Arbeitnehmer erwerben mit der Bezahlung dieser Beiträge keine Mitgliedschaft bei einem Arbeitgeberverband bzw. einer Gewerkschaft.

Verbände

Alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichten folgende Beiträge:

Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Deklaration

Beitragspflichtige Arbeitnehmer:

Die Inkassostelle der Paritätischen Kommission der Gebäudetechnikbranche im Kanton Zürich (KPK GT ZH) stellt jährlich die Vollzugskostenbeiträge und bei AVE-Firmen die Arbeitgeber- und Grundbeiträge in Rechnung.

Personalmutationen, Adressänderungen, unbezahlte Ferien usw. melden Sie bitte fortlaufend ans Sekretariat. Gerne nehmen wir Ihre Meldungen per Mail entgegen.

Als Hilfe stellen wir Ihnen die entsprechenden Erklärungsformulare zur Verfügung:

Quittungsbelege

Aus technischen Vollzugsgründen wird der Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeitrag allen Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen. Die organisierten Arbeitnehmer erhalten diesen Beitrag nach Vorweisen eines entsprechenden Belegs von ihrer Gewerkschaft zurückerstattet.

Arbeitnehmende, die bei einer Gewerkschaft Mitglied sind, können die abgezogenen Vollzugskostenbeiträge bei ihrer Gewerkschaft zurückfordern.