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Weiterbildungen

Die Paritätische Berufskommission (PK) fördert die berufliche Weiterbildung und bezahlt jährlich Beiträge an die ausgewählten Kursveranstalter zur direkten Verbilligung von Weiterbildungskursen/Lehrgängen.

Anspruchsberechtigung

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die

  • dem GAV der Elektrobranche unterstellt sind
  • Vollzugskostenbeiträge leisten
  • bei der paritätischen Kommission gemeldet sind

Höhe der Beiträge

  • Detailliertere Bestimmungen zur Gewährung von Weiterbildungsbeiträgen aus der paritätischen Kasse, finden Sie im Reglement für die Geltendmachung einer Rückerstattung.
  • Ab dem 1. Januar 2026 gilt für die «Geltendmachung einer Rückerstattung» ein neues Reglement. Neu kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Lohnausfallentschädigung geltend gemacht werden.

  • An folgenden Bildungszentren werden Kurse aktuell subventioniert.