Weiterbildungen
Die Paritätische Berufskommission (PK) fördert die berufliche Weiterbildung und bezahlt jährlich Beiträge an die ausgewählten Kursveranstalter zur direkten Verbilligung von Weiterbildungskursen/Lehrgängen.
Die Paritätische Berufskommission (PK) fördert die berufliche Weiterbildung und bezahlt jährlich Beiträge an die ausgewählten Kursveranstalter zur direkten Verbilligung von Weiterbildungskursen/Lehrgängen.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für die «Geltendmachung einer Rückerstattung» ein neues Reglement. Neu kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Lohnausfallentschädigung geltend gemacht werden.