Vollzugskosten
Der Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeitrag wird erhoben, um
- die Kosten des Vollzugs des GAV
- die Aufwendungen der gemeinsamen Durchführung des GAV
- Massnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Aktivitäten in der Aus- und Weiterbildung
- die Administration der Geschäftsstelle abzudecken.