search

Gebäudetechnik

Die Paritätische Berufskommission der Gebäudetechnik im Kanton Zürich (KPK GT ZH) besteht aus den Sozialpartnern des Gesamtarbeitsvertrages (Arbeitgeberverband suissetec einerseits und den Gewerkschaften Unia und Syna andererseits). Die PK bezweckt den Vollzug (Kontrolle, Unterstützung Weiterbildung, Inkasso) des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) im Kanton Zürich.

Hinweis: Das Telefon der Geschäftsstelle ist vom 17.07.2026-09.08.2026 geschlossen. Dringliche Anfragen richten Sie bitte an info@pkzh.org (allgemeine Fragen) oder an vollzug@pkzh.org (Kontrollen).

Über Uns

Oberstes Organ der Paritätischen Kommission der Gebäudetechnikbranche im Kanton Zürich (KPK GT ZH) ist die PK-Versammlung. Diese besteht aus 10 Mitgliedern und setzt sich paritätisch zusammen.

Kaution

Der Bundesrat hat im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die schweizerische Gebäudetechnikbranche eine Kautionspflicht für allgemeinverbindlich erklärt. Dies hat zur Folge, dass sämtliche in- und ausländischen Arbeitgeber dieser Branche, welche in diesem geografischen (räumlichen) Geltungsbereich des besagten GAV Arbeiten ausführen, verpflichtet sind, die Kaution zu leisten.

Da die Kaution pro Betrieb grundsätzlich nur einmal gestellt werden muss und diese für die ganze Schweiz gilt, haben die zuständigen Paritätischen Kommissionen die «Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz, ZKVS» mit der Umsetzung der einzelnen Kautionspflichten beauftragt.

Regionale Paritätische Kommissionen

Hier finden Sie eine Liste mit den regionalen Paritätischen Kommissionen (PK) der Gebäudetechnik.

Weitere Infos finden Sie bei der Paritätische Landeskommission PLK