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Die Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle erfüllt sämtliche administrativen Belange wie Vollzugsarbeiten, Buchhaltung, Rechnungsstellung, Weiterbildungssubvention, Zusammenarbeit mit den Behörden und vieles mehr. Damit stellt sie den reibungslosen Ablauf der durch die Organe beschlossenen Handlungen sicher.

Über uns

Die Paritätische Kommission (PK) basiert auf Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und auf eventuell zusätzlich dazugehörende Ergänzungsbestimmungen (EB) für eine bezeichnete Region als Sektion der Berufsbranche.

Es sind dies

  • das Elektrobranche
  • die Gebäudetechnikbranche

Unsere Aufgaben

Die von den Sozialpartnern gegründeten Paritätischen Berufskommissionen des Kantons Zürich sind unter anderem zuständig:

  1. die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu vollziehen und durchzusetzen;
  2. die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit umzusetzen;
  3. Baustellenkontrollen durchzuführen;
  4. für die Förderung der beruflichen Weiterbildung;
  5. für das Inkasso der Berufs- und Vollzugskostenbeiträge.

Die Paritätische Landeskommission (PLK) ist das oberste Organ der GAV-Vertragsparteien.

Revisionsstelle

Als Revisionsstelle amtet eine von den Vertragsparteien des GAV unabhängige Treuhandstelle. Die Revisionsstelle ist mit der Überprüfung der Jahresrechnung beauftragt. Zuhanden der PK-Versammlungen wird jährlich ein Bericht über die Rechnungsrevision verfasst.

Finanzierung

Die Paritätischen Berufskommissionen finanzieren sich wie folgt:

  • Beiträge der unterstellten Arbeitgeber und Arbeitnehmenden (Vollzugskostenbeiträge und Grundbeitrag)
  • Anschlussvertragsgebühren
  • weitere Einnahmen

Die Paritätischen Berufskommissionen führen die Rechnung nach dem Bruttoprinzip. Die revidierten Jahresrechnungen werden der PLK und dem SECO zur Einsicht zugestellt.